Das AMS und du

Wann?
Mittwoch, 13.12.2006 18:30

Wo?
W23, Wipplingerstr. 23, 1010 Wien

Pflichten für Arbeitslose, die gibts, und das AMS belehrt auch über diese: Meldepflicht, Arbeitswilligkeit, um nur einige zu erwähnen.

Nur über die Rechte der Arbeitslosen selbst, darüber schweigt das AMS, darüber gibt es keine Rechtsbelehrung. Und daher wissen die meisten Arbeitslosen (oder solche, die es noch werden wollen) kaum über diese, ihre Rechte bescheid.

Um das zu ändern, werden einige wichtige Punkte erläutert: Ab wann besteht das Recht auf das Arbeitslosengeld? Die Notstandshilfe. LebenspartnerInnenschaften. Die Kontrollmeldungen. Welche Zusatzleistungen gibt es von Seiten des AMS? Was bedeutet "zumutbare Arbeit"? Muß jeder Kurs, der vom AMS zugewiesen wird, besucht werden? Die Bezugssperre. Die Fristen, u.a.

Abschließend werden Tipps zum Umgang mit dem AMS ausgetauscht.